Anfechtbarkeit

Anfechtbarkeit
оспори́мость

Wörterbuch Deutsch-Russisch. 2014.

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  • Anfechtbarkeit — bezeichnet im Privatrecht die Möglichkeit der Anfechtung eines Rechtsgeschäfts im Verwaltungsrecht den Status vor dem Eintreten der Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts Diese Seite ist eine Begriffsklärung …   Deutsch Wikipedia

  • Anfechtbarkeit — Anfechtbarkeit, die Eigenschaft einer Handlung oder Entscheidung, zufolge deren sie durch gerichtliches Urteil ihrer Wirksamkeit ganz oder teilweise entkleidet wird. Vgl. Anfechtung und Nichtigkeit …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anfechtbarkeit — Ạn|fecht|bar|keit, die; , en: 1. <o. Pl.> das Anfechtbarsein. 2. etw. Anfechtbares. * * * Ạn|fecht|bar|keit, die; : das Anfechtbarsein …   Universal-Lexikon

  • Anfechtbarkeit — Ạn|fecht|bar|keit …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Hauptversammlung — eines DAX Unternehmens (Merck KGaA). Die Hauptversammlung (HV, engl. general meeting) ist im Gesellschaftsrecht eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien und als Treffen aller Aktionäre zwecks… …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzanfechtung — Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen, welche die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Mit der Insolvenzanfechtung verwandt ist die Anfechtung Gläubiger benachteiligender Rechtshandlungen …   Deutsch Wikipedia

  • Anfechtung — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Anfechtung (Recht) — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Erklärungsbewusstsein — Das Erklärungsbewusstsein (auch Erklärungswille genannt) ist subjektiver Teil einer Willenserklärung. Eine Person hat Erklärungsbewusstsein, wenn sie weiß, dass sie mit ihrer Handlung irgendwie rechtsgeschäftlich tätig wird. Welche Erklärung… …   Deutsch Wikipedia

  • Erklärungswille — Das Erklärungsbewusstsein (auch Erklärungswille genannt) ist jedenfalls im Normalfall subjektiver Teil einer Willenserklärung. Eine Person hat Erklärungsbewusstsein, wenn sie weiß, dass sie mit ihrer Handlung irgendwie rechtsgeschäftlich tätig… …   Deutsch Wikipedia

  • Motivirrtum — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …   Deutsch Wikipedia


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